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KFZ & Mobilität

Verwendungsbestimmung 20 – was Kleintransporteure wissen müssen

Was bedeutet Kennziffer 20 im österreichischen Zulassungsschein? Für wen ist sie relevant, wie unterscheidet sie sich vom Werkverkehr und von Mietfahrzeugen, und was müssen Kleintransporteure bei Zulassung und KFZ-Versicherung prüfen?

8 Min. Lesezeit
24. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Stand: September 2026 | Quellen: WKO & RIS (Zulassungsstellenverordnung Anlage 4)

  • Kennziffer 20 im Zulassungsschein bedeutet: Fahrzeug ist zur Verwendung für die gewerbsmäßige Beförderung bestimmt
  • Sie gilt für Fahrzeuge, die fremde Güter gewerbsmäßig transportieren – nicht für Werkverkehr und nicht für zugelassene Mietfahrzeuge (Kennziffer 22)
  • Welche Kennziffer eingetragen wird, hängt von der Art der Nutzung ab, nicht vom Fahrzeug selbst. Bei Werkverkehr bis 3,5 t kann je nach Fall Kennziffer 01 oder 19 stehen
  • Bei der KFZ-Versicherung muss die tatsächliche Nutzung korrekt angegeben werden – das betrifft Beitragshöhe und Deckung
  • Eine falsche Kennziffer führt nicht automatisch zum Verlust jeder Deckung, kann aber zu Problemen führen

Was bedeutet Kennziffer 20?

Im österreichischen Zulassungsschein wird unter „Verwendungsbestimmung" eine Kennziffer eingetragen, die festlegt, für welche Art der Verwendung ein Fahrzeug zugelassen ist. Die Kennziffern sind in der Zulassungsstellenverordnung Anlage 4 gesetzlich definiert. Die Eintragung erfolgt bei der Zulassung und ist für die KFZ-Versicherung sowie für gewerberechtliche Fragen relevant.

Kennziffer 20 steht für: „zur Verwendung für die gewerbsmäßige Beförderung bestimmt". Das bedeutet, dass das Fahrzeug für die gewerbsmäßige Beförderung fremder Güter zugelassen ist. Relevant ist diese Kennziffer insbesondere für Kleintransporteure und Kurierdienste, die mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) fremde Güter gegen Entgelt transportieren.

Ob Kennziffer 20 für Ihr Fahrzeug maßgeblich ist, hängt von der Art der Nutzung ab – nicht vom Fahrzeugtyp allein. Ein Transporter kann mit Kennziffer 01 (keine besondere Verwendung), 19 (Werkverkehr) oder 20 zugelassen werden, je nachdem, wie er eingesetzt wird.

Quelle: Die Definition der Kennziffern findet sich in der Zulassungsstellenverordnung Anlage 4 (§ 12 Abs. 2), abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

RIS – Zulassungsstellenverordnung Anlage 4

Gewerbsmäßige Beförderung, Werkverkehr und Mietfahrzeuge – die Abgrenzung

Die Unterscheidung zwischen den Verwendungsbestimmungen ist für Kleintransporteure zentral. Die WKO unterscheidet in ihrem Merkblatt zwischen drei Nutzungstypen:

Kennziffer 20

Gewerbsmäßige Beförderung

Transport fremder Güter gegen Entgelt. Klassischer Fall für Kleintransporteure und Kurierdienste. Im innerstaatlichen Verkehr bis 3,5 t als freies Gewerbe anmeldbar.

Kennziffer 19 oder 01

Werkverkehr

Beförderung eigener Güter im Rahmen eines Handels-, Gewerbe- oder Industriebetriebs. Welche Kennziffer eingetragen wird (01 oder 19), hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, ob eine entsprechende Gewerbeberechtigung vorliegt.

Kennziffer 22

Zugelassenes Mietfahrzeug

Fahrzeug ist zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers bestimmt. Eigene Nutzungskategorie für Fahrzeugvermietung, nicht mit Kennziffer 20 zu verwechseln.

Für Kleintransporteure, die fremde Güter bis 3,5 t hzG transportieren, ist in der Regel Kennziffer 20 maßgeblich. Wer hingegen ausschließlich eigene Waren befördert (z.B. ein Handwerker, der Material zur Baustelle transportiert), bewegt sich im Werkverkehr – hier kann je nach Fall Kennziffer 01 oder 19 eingetragen werden. Das WKO-NÖ-Merkblatt nennt Kennziffer 19 insbesondere dann, wenn im Kleintransportgewerbe verwendete Fahrzeuge über eine taugliche weitere Gewerbeberechtigung verfügen. Wer Fahrzeuge ohne Fahrer vermietet, lässt das Fahrzeug mit Kennziffer 22 zulassen.

Quelle: WKO – Unterscheidung zwischen gewerbsmäßiger Güterbeförderung und Werkverkehr sowie Merkblatt Kleintransportgewerbe.

Was bedeutet das für die KFZ-Versicherung?

Die Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein ist für die KFZ-Versicherung relevant, weil die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs Beitragshöhe und Deckungsumfang beeinflusst. Wenn ein Fahrzeug mit Kennziffer 20 zugelassen ist, bedeutet das, dass es für die gewerbsmäßige Beförderung fremder Güter vorgesehen ist. Der Versicherer muss diese Nutzung kennen, um den passenden Tarif und die richtige Deckung anzubieten.

Wichtig ist: Die tatsächliche Nutzung muss dem Versicherer korrekt angegeben werden. Das gilt sowohl beim Abschluss als auch bei einer Änderung der Nutzung. Wer ein Fahrzeug mit Kennziffer 20 zulässt, aber dem Versicherer eine private Nutzung angibt (oder umgekehrt), kann im Schadensfall Probleme bekommen. Eine falsche Angabe führt jedoch nicht automatisch zum Verlust jeder Deckung – die genauen Folgen hängen vom individuellen Versicherungsvertrag, dem Verschulden und den Umständen des Einzelfalls ab.

Praxis-Tipp: Stimmen Sie die Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein mit der Angabe im Versicherungsantrag ab. Wenn Sie unsicher sind, welche Nutzungseinstufung richtig ist, hilft eine kurze Prüfung im Vorfeld – das ist einfacher als eine Klärung im Schadensfall. Mehr zur KFZ-Versicherung.

Grenzüberschreitender Verkehr

Wenn Sie mit Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen über 2,5 t bis 3,5 t hzG grenzüberschreitend fahren, gelten zusätzliche Anforderungen. Seit Mai 2022 ist für die grenzüberschreitende gewerbliche Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t überschreitet, eine Konzession samt Befähigungsprüfung sowie eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Seit 1. Juli 2026 ist bei grenzüberschreitenden Transporten über 2,5 t grundsätzlich auch Smart Tacho 2 (das digitale EU-Kontrollgerät) zu verwenden, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Im rein innerstaatlichen Verkehr bis 3,5 t hzG gilt das Kleintransportgewerbe als freies Gewerbe – keine Konzession erforderlich. Die Lenk- und Ruhezeitverordnung (VO (EG) Nr. 561/2006) ist für Fahrzeuge bis 3,5 t im innerstaatlichen Verkehr grundsätzlich nicht anzuwenden. Ab 1. Juli 2026 können sich im grenzüberschreitenden Verkehr jedoch auch für diesen Gewichtsbereich Änderungen ergeben.

Ausnahme Smart Tacho 2: Kleine Nutzfahrzeuge (über 2,5 t bis 3,5 t), die in nur einem Mitgliedstaat be- und entladen werden und Deutschland lediglich im Transit durchfahren, fallen nach Auffassung des BALM nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Für diese Fahrzeuge besteht keine Ausrüstungspflicht mit einem Fahrtenschreiber ab 1. Juli 2026.

WKO NÖ – Smart Tacho 2 bei grenzüberschreitender Güterbeförderung

Ob bei grenzüberschreitenden Transporten eine CMR-/Frachtführerhaftpflichtversicherungsinnvoll ist, hängt von der konkreten Tätigkeit, den Transporten und den vereinbarten Haftungsbedingungen ab. CMR ist nicht pauschal für jeden Kleintransporteur eine Pflicht – sie ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Straßengütertransporten relevant. Mehr dazu auf der Seite Kleintransport-Versicherung.

Praktische Prüfliste für Kleintransporteure

Vor der Zulassung und Versicherung prüfen:

Nutzungsart klären

Transportiere ich fremde Güter (Kennziffer 20) oder eigene Güter im Werkverkehr (Kennziffer 01 oder 19 je nach Fall)?

Gewerberechtlicher Status

Innerstaatlich bis 3,5 t: freies Gewerbe, keine Konzession. Grenzüberschreitend über 2,5 t: Konzession und EU-Lizenz erforderlich.

Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein

Kennziffer korrekt eintragen lassen – sie muss zur tatsächlichen Nutzung passen.

KFZ-Versicherung korrekt angeben

Tatsächliche Nutzung (gewerbsmäßig, Werkverkehr, Vermietung) dem Versicherer richtig mitteilen.

Grenzüberschreitend?

Über 2,5 t: Konzession, EU-Gemeinschaftslizenz, Smart Tacho 2 ab 1.7.2026 (sofern keine Ausnahme greift – etwa Be- und Entladen in nur einem Mitgliedstaat bei bloßem Transit durch Deutschland nach BALM-Rechtsauffassung).

CMR-/Frachtführerhaftpflicht

Nur prüfen, wenn fremde Güter transportiert werden – insbesondere grenzüberschreitend.

Häufige Fragen zur Verwendungsbestimmung 20

Unsicher bei der richtigen Verwendungsbestimmung?

Ob Kennziffer 20, 19, 01 oder 22 für Ihr Fahrzeug richtig ist – und was das für die KFZ-Versicherung bedeutet – klären wir am besten gemeinsam. Mst. Stefan Stokic hilft Ihnen, die richtige Zuordnung zu prüfen und den passenden Versicherungsschutz zu finden.