Versicherung für Subunternehmer am Bau Wien

Haftpflicht für Subunternehmer und Partnerfirmen am Bau in Wien & NÖ: Nachweise für den Generalunternehmer, Tätigkeitsschäden, schnelle Bestätigung.

Branchenlösung Subunternehmer am Bau

Als Subunternehmer am Bau richtig abgesichert

Versicherungs­bestätigung für den Generalunternehmer, Tätigkeits­schäden am Bauwerk, Leitungsschäden und typische Baustellen­risiken gezielt prüfen und vergleichen.

Ohne Versicherungs­nachweis oft kein Auftrag – wir helfen, die Bestätigung schnell zu bekommen.

Persönlich, ohne Callcenter – für Subunternehmer in Wien und Nieder­österreich.

Persönliche Beratung mit Verständnis für Subunternehmer am Bau
Vergleich mehrerer Versicherer auf einmal
Bestehende Verträge kostenlos prüfen lassen
Versicherungsbestätigung meist binnen 24 Stunden

Kostenlose Beratung

Unverbindlich & persönlich

Versicherungs­bestätigung

Für den Generalunternehmer

Tätigkeits­schäden

Schäden am Bauwerk

Fuhrpark

Transporter & Baustellenfahrzeuge

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Versicherungs­nachweis

Warum der Generalunternehmer einen Nachweis will

Generalunternehmer und Baumeister verlangen vor Auftrags­beginn häufig eine Versicherungs­bestätigung der Betriebs­haftpflicht. Ohne diesen Nachweis gibt es oft keinen Auftrag – der GU will sich absichern, dass Schäden aus Ihrer Tätigkeit am Bau abgesichert sind. Wir helfen Ihnen, die Bestätigung schnell zu bekommen.

Zusätzlich fragen GU häufig nach weiteren Unterlagen wie z. B. GISA-Auszug oder Unbedenklichkeits­bescheinigungen. Das sind keine Versicherungs­fragen – aber bei der Versicherungs­bestätigung unterstützen wir Sie gerne.

Bestätigung besprechen
Deckungs­umfang

Was die Haftpflicht abdecken sollte

Als Subunternehmer am Bau arbeiten Sie direkt am Bauwerk und mit fremden Geräten. Die Betriebs­haftpflicht sollte diese typischen Risiken abdecken:

Personen- und Sachschäden auf der Baustelle

Verletzungen von Passanten oder Mitarbeitern, Schäden an fremdem Eigentum durch Ihre Arbeit.

Tätigkeitsschäden am Bauwerk

Schäden, die direkt durch Ihre handwerkliche Tätigkeit am Bauwerk entstehen – z. B. beschädigte Leitungen.

Leitungsschäden

Beschädigung von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen während der Arbeiten am Bau.

Schäden an Nachbargrundstücken

Risse, Setzungen oder andere Schäden an angrenzenden Gebäuden und Grundstücken.

Mietsachschäden

Schäden an gemieteten Geräten, Gerüsten oder Maschinen, die Sie für die Arbeit verwenden.

Schlüsselverlust

Verlust von Baustellenschlüsseln kann den Austausch der Schließanlage erforderlich machen.

Nachhaftung

Versicherungsschutz für Schäden, die nach Vertragsende entdeckt werden, aber während der Laufzeit entstanden sind.

Aus der Praxis

Typische Schadenfälle

Drei Beispiele, die Subunternehmer am Bau in der Praxis betreffen können. Ob und wie diese im jeweiligen Versicherungs­vertrag abgedeckt sind, muss individuell geprüft werden.

Wasserleitung beim Bohren getroffen

Ein Trockenbauer beschädigt beim Bohren eine Wasserleitung in bereits fertig ausgemalten Räumen. Wasser läuft aus und verursacht erhebliche Schäden an Decke, Wänden und Mobiliar.

Gerüstteil auf geparktes Auto

Ein Gerüstteil löst sich und fällt auf ein geparktes Auto in der Straße. Karosserie und Windschutzscheibe werden beschädigt – der Fahrzeugbesitzer fordert Schadenersatz.

Fußbodenheizung beim Schneiden angebohrt

Ein Estrichleger bohrt beim Schneiden des Estrichs eine Fußbodenheizung an. Wasser tritt aus, der Estrich muss teilweise entfernt und neu aufgebracht werden.

Für wen ist diese Beratung?

Die Beratung richtet sich an EPU und kleine Firmen, die für Baumeister oder Generalunternehmer arbeiten – in Wien und Nieder­österreich.

EPU und kleine Firmen

Arbeiten regelmäßig für Baumeister / GU

Trockenbauer

Stellage, Trockenbau & Verputz

Estrichleger

Estrich und Fußbodenheizung

Fassadenbau

WDVS, Fassaden & Dämmung

Abbruchbetriebe

Rückbau und Abbrucharbeiten

Eisenbieger / Schaler

Bewehrung und Schalarbeiten

Maler als Subunternehmer

Anstrich & Fassaden für GU

Fliesenleger

Fliesen & Platten am Bau

Beratungs­ablauf

So funktioniert die Beratung

In vier Schritten vom Kennenlernen bis zur Versicherungs­bestätigung – persönlich, transparent und ohne Zeitdruck.

1

Betrieb kennenlernen

Wir schauen uns Ihre Tätigkeiten, Unternehmensgröße, Mitarbeiter und bestehende Versicherungen an.

2

Anforderungen prüfen

Wir prüfen, welche Versicherungsbestätigung der Generalunternehmer verlangt und ob Ihr Schutz passt.

3

Versicherungen vergleichen

Passende Lösungen verschiedener Versicherer werden gegenübergestellt – transparent und nachvollziehbar.

4

Bestätigung erhalten

Nach Abschluss besorgen wir die Versicherungsbestätigung – meist binnen 24 Stunden.

Termin vereinbaren
Persönliche Beratung

Versicherung für Subunternehmer besprechen

Wir prüfen gemeinsam, welche Absicherung zu Ihrer Tätigkeit am Bau passt und besorgen die Versicherungs­bestätigung für den Generalunternehmer.

Kostenlos, unverbindlich und mit Branchenkenntnis – für Subunternehmer in Wien und Nieder­österreich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Versicherung verlangt der Generalunternehmer von mir?
In der Regel eine Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung. Der Generalunternehmer will sich absichern, dass Schäden aus Ihrer Tätigkeit am Bau abgesichert sind. Wir helfen Ihnen, die Versicherungsbestätigung schnell zu erhalten. Weitere Unterlagen wie GISA-Auszug oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind keine Versicherungsfragen – bei der Versicherungsbestätigung unterstützen wir Sie jedoch gerne.
Wie schnell bekomme ich eine Versicherungsbestätigung?
Meistens binnen 24 Stunden nach Vertragsabschluss. Wenn es eilt, sagen Sie uns das – wir geben unser Bestes, die Bestätigung so rasch wie möglich zu bekommen. Bei komplexeren Risiken kann es etwas länger dauern, weil der Versicherer die Angaben prüft.
Bin ich über die Polizze des Generalunternehmers mitversichert?
In der Regel nicht. Die Betriebshaftpflicht des Generalunternehmers deckt meist nur dessen eigene Tätigkeiten ab. Sie benötigen als Subunternehmer eine eigene Haftpflichtversicherung. Ob in Ihrem konkreten Fall eine Ausnahme besteht, prüfen wir gemeinsam anhand des Vertrags.
Was ist, wenn ich nur gelegentlich als Subunternehmer arbeite?
Auch gelegentliche Tätigkeiten als Subunternehmer bergen Haftungsrisiken. Eine Betriebshaftpflicht ist in diesem Fall ebenso sinnvoll. Wir prüfen, ob eine Absicherung möglich ist, die zu Ihrer individuellen Situation passt – ohne Erfolgsversprechen.
Sind meine Mitarbeiter bei einem Unfall abgesichert?
Arbeitsunfälle von Mitarbeitern sind grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung (AUVA) abgedeckt. Zusätzlich kann eine private oder betriebliche Unfallversicherung den Schutz ergänzen. Wir beraten Sie gerne, ob das für Ihren Betrieb sinnvoll ist.

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Schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich persönlich bei Ihnen.

Datenschutz

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und vertraulich behandelt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Geprüft von Mst. Stefan Stokic, unabhängiger Versicherungsmakler in Wien & Neunkirchen.
Letzte Aktualisierung: 2026-10-22