Maler- & Anstreicher-Versicherung Wien

Betriebshaftpflicht für Maler und Anstreicher in Wien und NÖ – Farbschäden an Autos, Schäden in bewohnten Räumen, Fassadenarbeiten. Unabhängiger Makler.

Branchenlösung Maler & Anstreicher

Maler- & Anstreicher-Versicherung richtig absichern

Für Maler und Anstreicher in Wien und Niederösterreich ist eine passende Betriebshaftpflicht besonders wichtig. Farbschäden an fremdem Eigentum, Schäden in bewohnten Räumen und Fassadenarbeiten bergen spezifische Risiken. Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleiche ich mehrere Versicherer für Sie.

Persönliche Beratung für Maler und Anstreicher
Vergleich mehrerer Versicherer auf einmal
Bestehende Polizze auf Deckungslücken prüfen lassen
Farbschäden, Fassadenarbeiten und Obhut berücksichtigen

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Typische Schadensfälle bei Malern und Anstreichern

Maler und Anstreicher arbeiten an fremdem Eigentum, in bewohnten Räumen und an Fassaden. Diese Situationen sollten im Versicherungsschutz berücksichtigt sein.

Farbspritzer auf geparkten Autos

Bei Fassadenarbeiten gelangt Farbe auf geparkte Autos in der Nähe und verursacht Lack- und Lackschäden.

Weitere Praxisbeispiele

Einrichtung oder Boden beschädigt

In bewohnten Räumen wird beim Arbeiten die Einrichtung, der Boden oder ein Teppich des Kunden beschädigt.

Lösemitteldämpfe oder Brand

Beim Arbeiten mit lösemittelhaltigen Farben entstehen Dämpfe, die zu gesundheitlichen Beschwerden oder einem Brand führen.

Sturz vom Gerüst oder von der Leiter

Ein Mitarbeiter stürzt bei Fassaden- oder Deckenarbeiten vom Gerüst oder von der Leiter ab.

Anstrich muss erneuert werden

Ein Anstrich weist einen Mangel auf und muss komplett erneuert werden – das ist Gewährleistung, kein Versicherungsfall.

Polizzen-Check

Worauf es in der Polizze ankommt

Nicht jede Betriebshaftpflicht deckt Fassadenarbeiten und Verunreinigungsschäden automatisch ab. Der genaue Umfang und die Risikobeschreibung sind entscheidend.

Verunreinigungs- und Sachschäden

Farbschäden an fremden Sachen – Autos, Fassaden, Einrichtung – sollten ausreichend versichert sein.

Bearbeitete Sachen und Obhut

Schäden an den bearbeiteten Flächen selbst sind oft ausgeschlossen. Obhutsschäden an Kundensachen sollten geprüft werden.

Gewährleistung vs. versicherter Folgeschaden

Die mangelhafte eigene Leistung ist Gewährleistung. Folgeschäden an fremden Sachen können dagegen versichert sein.

Fassaden- und Außenarbeiten

Arbeiten an Fassaden und im Außenbereich sollten in der Risikobeschreibung enthalten sein, da hier typische Risiken wie Farbschäden an Dritten entstehen.

Verfahren und Techniken

Die verwendeten Verfahren und Techniken – etwa Spritzverfahren oder Arbeiten mit Lösemitteln – sollten in der Risikobeschreibung stehen.

Subunternehmer

Der Einsatz von Subunternehmern und die dafür geltenden Anforderungen sollten klar geregelt sein.

Begriff erklären
Polizze prüfen lassen

Weitere Bausteine für Malerbetriebe

Neben der Betriebshaftpflicht können je nach Betrieb und Tätigkeiten weitere Absicherungen sinnvoll sein.

Inhalt

Schutz für Werkzeug, Material, Lager und Einrichtung des Betriebs.

KFZ- und Fuhrparklösungen für Servicefahrzeuge und Transporter.

Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden, Lieferanten oder Vertragspartnern.

Unfallversicherung

Zusätzliche Absicherung für Sie und Ihre Mitarbeiter bei Unfällen im beruflichen Alltag.

Persönliche Beratung

Maler-Versicherung gemeinsam besprechen

Wir prüfen gemeinsam, welche Risiken zu Ihrer Tätigkeit passen und welche Versicherungslösung für Ihren Betrieb sinnvoll ist.

Kostenlos, unverbindlich und mit persönlicher Beratung für Wien und Niederösterreich.

Häufig gestellte Fragen

Sind Farbschäden auf fremden Autos versichert?
Farbschäden an fremden Sachen sind grundsätzlich über die Betriebshaftpflicht versichert. Bei Fassadenarbeiten sollte der Deckungsumfang für Verunreinigungsschäden ausreichend bemessen sein.
Was passiert, wenn die Einrichtung des Kunden beschädigt wird?
Schäden an der Einrichtung des Kunden sind Sachschäden und grundsätzlich versichert. Ist die Einrichtung jedoch in Ihrer Obhut, sollte die Obhut in der Polizze berücksichtigt sein.
Muss ein mangelhafter Anstrich von der Versicherung bezahlt werden?
Nein. Ein mangelhafter Anstrich ist Gewährleistung und kein Versicherungsfall. Wenn der Mangel aber zu einem Folgeschaden an fremden Sachen führt, kann dieser versichert sein.
Was kostet die Versicherung?
Das hängt von den Tätigkeiten, der Zahl der Mitarbeiter und dem Umsatz ab. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Sind Fassadenarbeiten automatisch versichert?
Fassaden- und Außenarbeiten sollten in der Risikobeschreibung enthalten sein. Manche Verfahren wie Spritzarbeiten sind nicht automatisch abgedeckt und sollten explizit angegeben werden.