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Betrieb & Gewerbe

Versicherungsbegriffe für Betriebe – Lexikon A bis Z

Versicherungsbegriffe können verwirrend sein. Dieses Lexikon erklärt die wichtigsten Fachbegriffe für Betriebe und Selbstständige – verständlich und mit Bezug zur Praxis.

8 Min. Lesezeit
24. September 2026

Versicherungsbegriffe können verwirrend sein. Dieses Lexikon erklärt die wichtigsten Fachbegriffe für Betriebe und Selbstständige – verständlich und mit Bezug zur Praxis.

DDeckungssumme

Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den die Versicherung pro Schadensfall oder pro Jahr übernimmt. In der Betriebshaftpflicht sind übliche Deckungssummen 3 bis 10 Millionen Euro. Ist die Summe zu niedrig gewählt, bleibt der Rest bei Ihnen.

SSelbstbehalt

Der Selbstbehalt ist der Anteil an den Kosten, den Sie selbst tragen müssen. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie, erhöht aber Ihr eigenes Risiko. In der Rechtsschutzversicherung ist ein Selbstbehalt pro Schadensfall üblich.

SSublimit

Ein Sublimit ist eine niedrigere Deckungssumme innerhalb der Gesamtdeckungssumme für bestimmte Schadenarten. In der Betriebshaftpflicht sind Tätigkeitsschäden oder Leitungsschäden oft nur mit einem Sublimit versichert, etwa 100.000 Euro statt der vollen Deckungssumme.

TTätigkeitsschaden

Ein Tätigkeitsschaden entsteht an der Sache, an der Sie gerade arbeiten. Ein Elektriker beschädigt bei Installationsarbeiten eine Serveranlage – das ist ein Tätigkeitsschaden. Diese Schäden sind in der Betriebshaftpflicht oft nur eingeschränkt oder mit einem Sublimit versichert.

Elektriker-Versicherung mit Tätigkeitsschäden

LLeitungsschaden

Ein Leitungsschaden entsteht an Strom-, Wasser-, Gas- oder anderen Leitungen, etwa beim Tiefbau oder bei Sanitärarbeiten. Da diese Schäden besonders häufig und teuer sind, sind sie in der Betriebshaftpflicht oft nur mit einem Sublimit versichert.

Elektriker-Versicherung mit Leitungsschäden

VVermögensschaden / Vermögensfolgeschaden

Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Verlust ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. Ein Vermögensfolgeschaden entsteht dagegen als Folge eines Sachschadens, etwa eine Betriebsunterbrechung beim Kunden nach einem Wasserrohrbruch. Letzteres ist in der Betriebshaftpflicht oft eingeschlossen, reine Vermögensschäden meist nicht.

Betriebshaftpflicht mit Vermögensfolgeschäden

PPassiver Rechtsschutz

Der passive Rechtsschutz ist die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche gegen Ihr Unternehmen. Er ist ein Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung, nicht des Firmenrechtsschutzes. Aktiv verfolgen Sie eigene Ansprüche dagegen im Schadenersatz-Rechtsschutz des Firmenrechtsschutzes.

Betriebshaftpflicht mit passivem Rechtsschutz

NNachhaftung

Die Nachhaftung ist der Versicherungsschutz für Schäden, die erst nach Ende des Vertrags gemeldet werden, aber während der Laufzeit entstanden sind. In der Betriebshaftpflicht ist sie wichtig, wenn Sie den Versicherer wechseln oder den Betrieb aufgeben.

VVorvertraglichkeit

Im Rechtsschutz sind Streitfälle nicht versichert, deren Ursache – etwa ein Vertragsabschluss oder ein Verstoß – vor dem Versicherungsbeginn liegt. Ein bereits bekannter Konflikt wird also nicht übernommen. Beim lückenlosen Wechsel vom Vorversicherer gibt es oft Erleichterungen, sodass die Vorvertraglichkeit nicht ins Leere läuft.

Vertrags-Rechtsschutz im Detail

VVorvertragliche Anzeigepflicht

Vor Vertragsabschluss müssen Sie alle gefragten Risiken wahrheitsgemäß angeben. Verschweigen Sie relevante Informationen, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder die Leistung verweigern. In der Betriebshaftpflicht betrifft das vor allem Ihre Tätigkeiten und den Umsatz.

WWartefrist

Die Wartefrist ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem bestimmte Schäden noch nicht versichert sind. Im Vertrags-Rechtsschutz des Firmenrechtsschutzes sind Streitigkeiten, die innerhalb der Wartefrist entstehen, nicht gedeckt.

Vertrags-Rechtsschutz im Detail

SStreitwert

Der Streitwert ist der finanzielle Wert eines Rechtsstreits und bestimmt die Gerichts- und Anwaltskosten. Im Firmenrechtsschutz wählen Sie eine Streitwert-Obergrenze. Ist der Streitwert höher als die Grenze, tragen Sie den Mehrbetrag selbst.

Firmenrechtsschutz mit Streitwert-Grenze

OObliegenheit

Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, die Sie als Versicherungsnehmer erfüllen müssen, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Dazu gehören etwa die Schadensminderungspflicht, die Meldepflicht bei Schäden oder die Pflicht, neue Tätigkeiten dem Versicherer zu melden.

RRisikobeschreibung

Die Risikobeschreibung legt fest, welche Tätigkeiten Ihres Betriebs versichert sind. Nur was dort genannt ist, gilt als gedeckt. Wenn Sie neue Tätigkeiten aufnehmen – etwa Photovoltaik-Montage – müssen Sie diese in die Risikobeschreibung aufnehmen lassen.

Risikobeschreibung bei der Elektriker-Versicherung

SSubunternehmer

Ein Subunternehmer ist ein externer Dienstleister, den Sie für Teile eines Auftrags einsetzen. Ihre eigene Haftung gegenüber dem Kunden bleibt bestehen. Sie sollten von Subunternehmern Versicherungsnachweise verlangen und den Einsatz in Ihrer eigenen Polizze berücksichtigen.

NNachbesserung

Die Nachbesserung ist das Recht des Kunden, die Behebung eines Mangels zu verlangen, statt sofort Schadenersatz zu fordern. In der Betriebshaftpflicht sind Nachbesserungskosten meist ausgeschlossen, weil sie als Gewährleistung gelten, nicht als Schadenersatz.

BBetriebsunterbrechung

Die Betriebsunterbrechung ist der Stillstand Ihres Betriebs oder des Betriebs Ihres Kunden nach einem Schaden. Die Versicherung Ihres eigenen Stillstands läuft über die Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Stillstand beim Kunden als Folge Ihres Sachschadens ist als Vermögensfolgeschaden oft in der Betriebshaftpflicht eingeschlossen.

Betriebshaftpflicht mit Vermögensfolgeschäden

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