Neugeborenes privat versichern – ohne Gesundheitsprüfung in Österreich
Die Geburt eines Kindes ist der ideale Zeitpunkt, um den Versicherungsschutz der ganzen Familie zu überdenken. Neugeborene können in Österreich innerhalb einer kurzen Frist ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen werden – ein einzigartiger Vorteil, den viele Eltern ungenutzt lassen. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Nachversicherungsgarantie funktioniert, welche Leistungen eine Kinderversicherung abdeckt und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Wichtig: Die 2-Monats-Frist nach der Geburt
Viele private Krankenversicherer bieten eine Nachversicherungsgarantie für Neugeborene – das Kind kann ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge aufgenommen werden. Diese Frist beträgt je nach Versicherer 2 bis 3 Monate nach der Geburt. Wer diese Frist versäumt, muss später eine vollständige Gesundheitsprüfung durchlaufen.
So funktioniert die Anmeldung Schritt für Schritt
2 Monate nach Geburt – die entscheidende Frist
In Österreich muss ein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenversicherung angemeldet werden. Wird diese Frist versäumt, kann es zu Lücken im Versicherungsschutz kommen.
Nachversicherungsgarantie nutzen
Viele private Krankenversicherer bieten eine sogenannte Nachversicherungsgarantie: Das Neugeborene wird ohne erneute Gesundheitsprüfung in den bestehenden Elterntarif aufgenommen – vorausgesetzt, die Anmeldung erfolgt rechtzeitig.
Gesundheitsprüfung beim Baby
Wird das Kind nicht über die Nachversicherungsgarantie, sondern als eigenständiger Neuabschluss versichert, entfällt die Gesundheitsprüfung in den ersten Lebenswochen praktisch. Spätere Anträge erfordern eine vollständige Risikoprüfung.
Was deckt die private Kinderversicherung ab?
Die ÖGK (gesetzliche Krankenversicherung) bietet Grundversorgung – private Zusatzversicherungen gehen deutlich weiter:
| Leistungsbereich | Was die private Versicherung leistet |
|---|---|
| Vorsorgeuntersuchungen | Mutter-Kind-Pass Untersuchungen (U1–U9) – bei privater Zusatzversicherung oft mit Wahlarzt und erweiterten Leistungen |
| Kieferorthopädie | Private KFO-Leistungen (Zahnspangen, Behandlungen) – bei Zusatztarifen oft voll gedeckt, in der ÖGK nur Grundleistungen |
| Wahlarzt & Privatarzt | Behandlung beim Wahlarzt ohne lange Wartezeiten – Kostenerstattung je nach Tarif 80–100 % |
| Sonderklasse im Krankenhaus | Einzelzimmer, Chefarztbehandlung – besonders wichtig bei Operationen oder stationären Aufenthalten |
| Psychologische Betreuung | Kinderpsychologie und -psychiatrie – über ÖGK kaum abgedeckt, bei guten Privattarifen inklusive |
| Heilbehelfe & Hilfsmittel | Brillen, Hörgeräte, orthopädische Einlagen – Private Versicherung erstattet deutlich mehr als ÖGK-Pauschale |
Was kostet eine Kinderversicherung?
Basis-Zusatz
- Wahlarzt (ambulant)
- Vorsorgeuntersuchungen erweitert
- Ohne Sonderklasse
Standard-Tarif
- Wahlarzt & Privatarzt
- Sonderklasse stationär
- Kieferorthopädie Grunddeckung
Premium-Tarif
- Alle Leistungen inkl.
- Volle KFO-Deckung
- Psychologie & Therapien
Neugeborenes versichern – jetzt handeln
Die Frist für die Nachversicherungsgarantie läuft nach der Geburt. Als unabhängiger Makler finde ich den besten Tarif für Ihr Kind – ohne Gesundheitsprüfung, ohne versteckte Kosten.
Beratungstermin vereinbarenHäufig gestellte Fragen
Kann ich mein Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung privat versichern?
Was passiert, wenn ich die 2-Monats-Frist verpasse?
Brauche ich eine eigene Polizze für mein Kind oder kann es mitversichert werden?
Was kostet eine private Krankenversicherung für ein Kind in Österreich?
Deckt die Kinderversicherung auch Vorsorgeuntersuchungen (Mutter-Kind-Pass) ab?
Gilt die Kinderversicherung auch bei angeborenen Erkrankungen?
Kann ich die Kinderversicherung auch nachträglich erweitern?
Quellen und weiterführende Informationen
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Jeder Fall ist individuell. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.