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Schwangerschaft & Familie

Kind mit Vorerkrankung privat versichern – ADHS, Neurodermitis, Frühgeburt & mehr

10 Min. Lesezeit
28. April 2026

Viele Eltern geben auf, wenn ihr Kind bereits eine Diagnose hat – sei es Neurodermitis, ADHS, Asthma oder eine Frühgeburt. Doch eine Vorerkrankung bedeutet nicht automatisch, dass keine private Krankenversicherung möglich ist. Mit der richtigen Strategie – anonymer Voranfrage, Nachversicherungsgarantie oder individuellem Tarif – finden wir in vielen Fällen eine Lösung. Dieser Ratgeber erklärt, was möglich ist und wie das Vorgehen aussieht.

Die beste Lösung: Nachversicherungsgarantie nutzen

Neugeborene können innerhalb von 2–3 Monaten nach der Geburt ohne jede Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Das gilt auch bei angeborenen Erkrankungen, Frühgeburt oder auffälligen Befunden. Diese Frist zu nutzen ist der sicherste Weg zur umfassenden Kinderversicherung – unabhängig vom Gesundheitszustand.

Häufige Diagnosen – was ist versicherbar?

Diese Übersicht zeigt typische Kinderkrankheiten und wie Versicherer damit umgehen (bei einem Antrag nach Ablauf der Nachversicherungsgarantie):

DiagnoseHäufigkeitTypische AuswirkungChancen
Neurodermitis / Atopisches Ekzemca. 10–15 % aller Kinder in ÖsterreichMeist Risikozuschlag für Hauterkrankungen, selten Ausschlussgut
Asthma / Allergisches Asthmaca. 8–10 % der KinderZuschlag für Atemwegserkrankungen, leichtes Asthma oft versicherbarmittel
Nahrungsmittelallergienca. 5–8 % der KinderJe nach Schwere: kein Zuschlag bis Ausschluss von Allergiebehandlungengut
ADHSca. 5 % der KinderHäufig Ausschluss psychischer Erkrankungen oder Zuschlagschwierig
Frühgeburt (unter 36. Woche)ca. 8 % aller Geburten in ÖsterreichStarke Abhängigkeit vom Verlauf – frühzeitige Aufnahme über Nachversicherungsgarantie empfohlensehr wichtig
Sehschwäche / AmblyopieHäufigSelten Ausschluss, evtl. Begrenzung bei Sehhilfengut
Herzfehler (angeboren)ca. 1 % der NeugeborenenHäufig Ausschluss kardialer Erkrankungen, Standard-Tarife oft nicht möglichschwierig
KieferwachstumsstörungenHäufigJe nach Tarif: KFO-Ausschluss oder volle Deckung wenn bei Aufnahme noch keine Behandlung liefmittel

Alle Angaben sind Richtwerte – jeder Versicherer bewertet individuell. Eine anonyme Voranfrage gibt Klarheit.

So gehen wir vor – 4 Lösungsansätze

Nachversicherungsgarantie nutzen

Der wichtigste Schutzmechanismus: Neugeborene können innerhalb der ersten 2–3 Monate ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden. Auch bei Frühgeburt oder angeborenen Erkrankungen greift oft die Nachversicherungsgarantie – rechtzeitiges Handeln ist entscheidend.

Individuell verhandeln

Nicht jeder Versicherer bewertet Vorerkrankungen gleich. Als unabhängiger Makler kenne ich die Zeichnungspraxis der einzelnen Gesellschaften und kann gezielt bei jenen anfragen, die bei der konkreten Diagnose Ihres Kindes kulanter sind.

Anonyme Voranfrage

Vor einem offiziellen Antrag kann eine anonyme Risikovoranfrage gestellt werden – ohne dass bei einer Ablehnung eine Notiz in der Datenbank entsteht. So ermitteln wir vorab die realen Chancen bei verschiedenen Versicherern.

Tarifoptimierung

Manchmal ist ein Tarif ohne den kritischen Leistungsbaustein sinnvoller als gar keine Versicherung. Z.B. Sonderklasse und Wahlarzt ohne KFO-Deckung, wenn eine Kieferfehlstellung bereits bekannt ist. Partieller Schutz ist besser als kein Schutz.

Persönliche Beratung

Kind mit Vorerkrankung – wir finden eine Lösung

Kein Fall ist hoffnungslos. Als unabhängiger Makler stelle ich für Ihr Kind anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern und finde den besten erreichbaren Schutz.

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Häufig gestellte Fragen

Kann mein Kind mit einer Vorerkrankung überhaupt noch privat versichert werden?
In vielen Fällen ja – aber es hängt stark von der Diagnose, dem Schweregrad und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab. Leichtere Erkrankungen wie Neurodermitis, leichte Allergien oder Sehschwächen führen oft nur zu einem Risikozuschlag oder einem begrenzten Ausschluss, nicht zur Totalablehnung. Bei schwerwiegenden Diagnosen wie angeborenen Herzfehlern oder schweren neurologischen Erkrankungen wird es schwieriger. Wichtig: Die Nachversicherungsgarantie kurz nach der Geburt umgeht die Gesundheitsprüfung völlig.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage und warum ist sie wichtig?
Bei einer anonymen Risikovoranfrage wird die gesundheitliche Situation des Kindes dem Versicherer beschrieben, ohne Namen oder Personendaten. Der Versicherer antwortet mit einer unverbindlichen Einschätzung: Aufnahme möglich, mit welchen Auflagen oder Ablehnung. Der entscheidende Vorteil: Eine Ablehnung bei einer anonymen Anfrage wird nicht gespeichert und schadet nicht bei späteren Anträgen. Ein offiziell abgelehnter Antrag hingegen wird in der österreichischen Versicherungsdatenbank vermerkt und kann bei anderen Versicherern zu Problemen führen.
Mein Kind hatte eine Frühgeburt – ist das ein Problem für die Versicherung?
Frühgeburt ist eines der sensibelsten Themen bei der Kinderversicherung. Wenn das Kind über die Nachversicherungsgarantie innerhalb der ersten Monate angemeldet wird, spielt die Frühgeburt oft keine Rolle – da keine Gesundheitsprüfung stattfindet. Bei einem späteren Antrag hängt es stark vom weiteren Entwicklungsverlauf ab: Wenn das Kind gesund aufgeholt hat und keine bleibenden Beeinträchtigungen bestehen, sind die Chancen gut. Bei Folgeerkrankungen (z.B. Entwicklungsverzögerungen, Lungenprobleme) wird es schwieriger. Frühzeitiges Handeln ist hier besonders wichtig.
Mein Kind hat ADHS – kann ich es trotzdem privat versichern?
ADHS ist eine Diagnose, die viele Versicherer kritisch bewerten. Typischerweise wird ein Ausschluss für psychische Erkrankungen oder ein Risikozuschlag vereinbart. In manchen Fällen lehnen Versicherer den Antrag ganz ab. Es lohnt sich, über eine anonyme Voranfrage die Bereitschaft verschiedener Anbieter zu ermitteln. Manche Versicherer sind bei ADHS ohne medikamentöse Behandlung oder bei leichtem Verlauf kulanter. Ein Tarif ohne psychiatrische Leistungen, aber mit Sonderklasse und Wahlarzt, kann trotzdem sinnvoll sein.
Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung bei der Antragstellung nicht angebe?
Das wäre eine arglistige Täuschung und kann schwerwiegende Folgen haben: Der Versicherer kann den Vertrag anfechten und im Schadensfall die Leistung verweigern – selbst wenn der Schaden nichts mit der verschwiegenen Erkrankung zu tun hat. In Österreich gilt eine vorvertragliche Anzeigepflicht: Alle bekannten Vorerkrankungen müssen wahrheitsgemäß angegeben werden. Ehrlichkeit schützt Sie und Ihr Kind.
Kann man einen Ausschluss später wieder aufheben?
Ja – in vielen Fällen ist eine Nachbesserung möglich. Wenn das Kind die betreffende Erkrankung überwunden hat oder ein Arztzeugnis bescheinigt, dass kein Risiko mehr besteht, kann beim Versicherer ein Antrag auf Aufhebung des Ausschlusses gestellt werden. Der Versicherer entscheidet dann erneut auf Basis des aktuellen Gesundheitszustands. Es gibt keine Garantie für eine Aufhebung, aber bei vielen Erkrankungen des Kindesalters (z.B. ausgeheilte Neurodermitis) ist das realistisch.
Wie lange gilt ein Risikozuschlag?
Risikozuschläge sind nicht zwingend dauerhaft. Viele Versicherer vereinbaren einen zeitlich begrenzten Zuschlag (z.B. 5 Jahre), nach dem eine Neubewertung erfolgt. Manche Zuschläge sind unbefristet, können aber auf Antrag überprüft werden. Als Makler begleite ich Sie bei solchen Überprüfungsanträgen und helfe, unnötige Dauerzuschläge zu reduzieren oder aufzuheben.

Quellen und weiterführende Informationen

Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation?

Jeder Fall ist individuell. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.